Qualitätssicherung

Prüfungsbetriebe, die Abschlussprüfungen im Sinne des § 2  Abs. 1 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) durchführen, sind verpflichtet, Regelungen festzulegen, die eine hohe Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten. Diese gesetzten Regelungen werden regelmäßig im Rahmen einer Qualitätssicherungsprüfung durch einen anerkannten externen Qualitätssicherungsprüfer geprüft.

Multicont hat sich dieser externen Qualitätssicherungsprüfung 2019 erfolgreich unterzogen.

Multicont verfügt über eine aufrechte Bescheinigung gemäß § 35 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) bis zum 18. Dezember 2025.

Multicont ist auch selbst berechtigt, Qualitätssicherungsprüfungen gemäß § 24 APAG durchzuführen.

Bestätigung der APAB