ESG JULI 2026 BILD

ESG-Newsletter

Juli 2026, Volume #15

 

Überarbeitete ESRS und VSME: die Neuerungen im Überblick

Am 3. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission die Delegierte Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS und des überarbeiteten VSME. Nun folgt eine zweimonatige Konsultationsfrist, nach der die Verordnung nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

Die Wesentlichkeitsanalyse soll künftig nicht alle individuellen Informationsbedürfnisse, sondern lediglich entscheidungsrelevante Informationen abdecken. Außerdem müssen Unternehmen unwesentlichen Informationen nicht berichten und dürfen einen „Top-down“ Ansatz verwenden, bei dem nicht alle IROs einzeln betrachtet werden müssen.

Künftig sollen Unternehmen sensible Informationen bei der Berichterstattung auslassen dürfen, deren Offenlegung dem Unternehmen wirtschaftlich ernsthaft schaden könnten. Die Berichterstattung über erwartete finanzielle Auswirkungen darf Schätzungen beinhalten, welche auf Basis neuer Informationen zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden können, ohne dass dies einen „Fehler“ in der Berichterstattung darstellt.

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Studien zur CSRD-Anwendung: Erfahrungen aus den ersten zwei Jahren

Das Geschäftsjahr 2026 schreibt das zweite Jahr der Anwendung der CSRD, welche im Jänner 2023 in Kraft getreten ist und erste Unternehmen zur Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2024 verpflichtete. Aus diesem Anlass vergleicht dieser Artikel zwei Studien, die in den letzten Jahren durchgeführt wurden. Einerseits werden die Ergebnisse einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus November 2025 zu den Vorzügen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dargelegt. Andererseits führte die European Contact Group eine Umfrage zu den Erfahrungen von Nachhaltigkeitsteams bei der Anwendung im zweiten Jahr der CSRD-Anwendung durch. Diese Umfrage soll tiefere Einblicke in die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch in deren Prüfung gewähren.

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Überarbeitung der SFDR: Was ist geplant?

Im März 2026 veröffentlichte der European Parliamentary Research Service (EPRS) eine Analyse zur geplanten Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das europäische Sustainable-Finance-Framework vereinfacht und gleichzeitig wirksamer gestaltet werden kann. Das Ziel dabei ist, einfachere Regeln, geringeren administrativen Aufwand und eine bessere Durchsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben zu erreichen.

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EBA schlägt Reduktion der ESG-Berichterstattungspflichten für Banken vor

Mit der Veröffentlichung eines Konsultationspapiers der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 10. April 2026 nimmt die Diskussion rund um die Vereinfachung des ESG-Reportings im Finanzsektor weiter Fahrt auf. Im Fokus steht diesmal das bankaufsichtliche ESG-Meldewesen („ESG Supervisory Reporting“), das im Rahmen der CRR3-Regulierung künftig europaweit harmonisiert werden soll. Dabei verfolgt die EBA ausdrücklich das Ziel, den Meldeaufwand zu reduzieren und die Anforderungen stärker proportional auszugestalten.

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Water Sustainability Index: Wie Unternehmen Greenwashing bei Wasser vermeiden können

Der Zahlreiche Unternehmen berichten über ihren Wasserverbrauch in Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsziele. Allerdings gibt es dafür noch keine einheitlichen Herangehensweisen. Beispielsweise berichten nur 9% aller größeren Unternehmen an der Londoner Börse über Wasserentnahmen und nur 1% über die Verwendung von recyceltem Wasser. Deshalb haben die Stanford University und die Korea University gemeinsam den sogenannten Water Sustainability Index entworfen. Dieser Index soll dabei eine einheitliche Methode zur Berechnung einer repräsentativen Kennzahl für den Wasserverbrauch darstellen.