ESG-Newsletter
Oktober 2025, Volume #13
Global Tipping Points Report 2025: Wendepunkte des Klimas
Am 13. Oktober 2025 wurde der Global Tipping Points Report 2025 veröffentlicht. Der unter Zusammenarbeit von 160 WissenschaftlerInnen erstellte Bericht beleuchtet sowohl negative als auch positive Kippunkte des Erdsystems – also Schwellenwerte, deren Überschreiten unumkehrbare Folgen für Klima- und Ökosysteme zur Folge haben. Das Wichtigste in Kürze: Wird die Erderwärmung über die 1,5-°C-Marke hinaus fortgesetzt, so muss mit schwerwiegenden Folgen gerechnet werden.
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„State of Play 2025“: EFRAG zieht Bilanz über ESRS-Berichte
Nach Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EFRAG erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt. Der am 6. August veröffentlichte Bericht „State of Play 2025“ untersucht, wie Unternehmen in der Europäischen Union die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bislang umsetzen. Die Erkenntnisse werden im Newsletter genauer erläutert.
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EU-Taxonomie: Vereinfachungen
Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets veröffentlichte die Europäische Kommission am 4. Juli 2025 einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie. Konkret betroffen sind davon die delegierten Verordnungen 2021/2178 zur Berichterstattungspflicht, 2021/2139 zu den klimabezogenen Umweltzielen und 2023/2486 zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen.
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EFRAG veröffentlicht überarbeitete ESRS-Entwürfe
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichte am 31. Juli 2025 überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese durchliefen bis 29. September 2025 eine Konsultationsphase, in der insgesamt 678 Rückmeldungen in Form von Online-Umfragen und Stellungnahmen eingingen. Das EFRAG-Sekretariat durch-leuchtet nun die Feedbacks, bevor das Sustainability Reporting Board sowie die Technical Expert Group Anfang November 2025 mit einer vollständigen Analyse informiert werden.
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ESG-Berichterstattung: Wie Unternehmen profitieren können
Im Rahmen des Omnibus-Nachhaltigkeitspakets der EU-Kommission ist geplant, die Schwellenwerte für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuheben. Zur Diskussion stehen derzeit eine Mindestgrenze von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Mit einer knappen Mehrheit von 318 Nein-Stimmen zu 309 Ja-Stimmen sowie 34 Enthaltungen lehnte das EU-Parlament es jedoch ab, mit den im Rechtsauschuss unter viel Kritik ausgehandelten Änderungen sofort in die Trilog-Verhandlungen zu gehen. Das bedeutet, dass am 13. November 2025 erneut im EU-Parlament über Omnibus abgestimmt werden wird. Unabhängig davon wird erwartet, dass auch kleinere und mittelgroße Unternehmen aufgrund ihrer Position in der Lieferkette Anfragen von Stakeholdern zu Nachhaltigkeitskennzahlen erhalten werden. Mit dem VSME-Berichtsstandard steht dafür ein effizientes Berichtswesen zur Verfügung.