JuniESG2025

ESG-Newsletter

Juni 2025, Volume #12

 

Global Risk Report 2025

Das World Economic Forum veröffentlichte am 15 Jänner 2025 den Global Risk Report 2025 und damit mittlerweile den insgesamt zwanzigsten Bericht. In dem Bericht werden die Ergebnisse der Global Risks Perception Survey 2024 – 2025 präsentiert, welche Einblicke von über 900 Experten weltweit einbezieht.

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Neuer FMA-Leitfaden zu Nachhaltigkeitsrisiken

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichte am 31. März 2025 einen neuen und sektorübergreifenden Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Dieser ersetzt den vorherigen Leitfaden vom Juli 2020 und soll beaufsichtigten Unternehmen dabei helfen, Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und sich auf regulatorische Entwicklungen vorzubereiten.

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VSME-Standard: Der Gewinner nach dem Omnibus?

Nach dem Aufschub der Berichtspflicht wird nun darüber diskutiert, wie die geplante Vereinfachung der ESRS konkret aussehen soll. Folglich stehen viele Unternehmen, insbesondere jene die nach den neuen Vorschlägen nicht mehr berichtspflichtig wären, sich aber z.B. in der Lieferkette von berichtspflichtigen Unternehmen befinden, vor der Unsicherheit, wie es mit den Berichtspflichten weitergehen wird.

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ESG-Reporting: Ein Blick auf China

ESG-Reporting spielt nicht nur in Europa eine Rolle, denn im Dezember 2024 veröffentlichte das chinesische Finanzministerium die „Basic Guidelines for Corporate Sustainability Disclosure“. Diese Richtlinien orientieren sich im Wesentlichen am Rahmenwerk des ISSB, folgen jedoch dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Damit geht China einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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PS 880 und ISAE 3402 für ESG-Software-Anbieter: Warum die Prüfung sinnvoll ist

Die CSRD, ESRS und EU-Taxonomie stellen umfangreiche und komplexe Regelungen dar. Viele Unternehmen nutzen daher eine Software, die sie bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt und insbesondere die Einhaltung der relevanten Vorschriften gewährleisten soll. Letzteres ist vor allem wichtig, da auch Nachhaltigkeitsberichte einer Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer unterliegen. Da hier als Teil des Lageberichts und Bilanzrechts ein Rechnungslegungsbezug vorliegt, gelten die Anforderungen an rechnungslegungsrelevante Anwendungen wie beispielsweise das Buchführungs- oder ERP-System sinngemäß auch für Software, die bei der Nachhaltigkeitsberichtserstellung genutzt wird. Die Wirtschaftsprüfer prüfen sowohl die Umsetzung und die Einhaltung der Anforderungen an rechnungslegungsrelevante Anwendungen wie auch der fachlichen Vorgaben der CSRD durch das ESG-Tool. Diese Prüfung wird zum Teil beim Nutzer und zum Teil beim Hersteller erfolgen. Dies bedeutet für Nutzer, dass je nach dem Umfang und der Anzahl an genutzten Tools der Prüfungsaufwand potenziell groß ist. Auf der anderen Seite heißt das, dass abhängig von der Anzahl an Kunden viele gleichartige Prüfungen beim Hersteller stattfinden.