ESG-Newsletter
März 2026, Volume #14
Omnibus-I: Aktuelle Entwicklungen
Am 26. Februar 2026 wurde die finale Richtlinie zum Omnibus-I-Paket RL (EU) 2026/470 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Dem sind intensive Verhandlungen bis zu einer Einigung der Mitgliedsstaaten mit dem Europäi-schen Parlament Mitte des vergangenen Dezembers vorangegangen. Welche Änderungen sich jetzt konkret ergeben, fassen wir für Sie in der Folge zusammen.
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Umsetzung der CSRD – das NaBeG ist da!
Der Nationalrat hat am 21. Jänner 2026 das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaBeG) endgültig beschlossen, bevor es am 18. Februar im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Seit dem darauffolgenden Tag ist das NaBeG nun in Kraft und legt die österreichischen Bestimmungen zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Der Gesetzestext selbst nimmt zahlreiche Änderungen
an verschiedenen Gesetzen vor, wobei in erster Linie das
Unternehmensgesetzbuch (UGB) betroffen ist. Die folgenden Absätze erklären, warum es das NaBeG gibt, wer davon betroffen ist und wie die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Omnibus-I-Paket umgesetzt wurden.
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EFRAG übermittelt Entwürfe für vereinfachte ESRS an EU-Kommission
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist am 3. Dezember 2025 ihrem Arbeitsauftrag im Rahmen des Omnibus-Pakets nachgekommen und hat ihre Entwürfe für überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission übergeben. Bestandteil der fachlichen Stellungnahme („technical advice“) sind zwölf vereinfachte
Standardentwürfe sowie ein überarbeiteter Anhang mit zentralen Definitionen. Ziel der Überarbeitung ist eine substanzielle Entlastung der Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden: siehe im Newsletter unten
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EU-Kommission schlägt Klimaziel von minus 90 Prozent bis 2040 vor
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2025 einen Vorschlag zur Änderung des EU-Klimagesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die Netto-Treibhausgasemissionen der Europäischen Union bis 2040 um 90 Prozent gegenüber
dem Niveau von 1990 zu senken. Das geplante Zwischenziel ergänzt das bereits rechtsverbindliche Ziel einer Emissionsminderung von mindestens 55 Prozent bis 2030 und dient als Schritt in Richtung des langfristigen Ziels der Klimaneutralität bis 2050.
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CBAM: Kommission stärkt die CO2- Bepreisung ab 2028
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) dient der EU dazu, CO2- Emmissionen aus der Produktion von in die EU verbrachten Waren zu bepreisen. Bis Anfang Jänner dieses Jahres galten noch gewisse Übergangsregelungen, die nun schrittweise reduziert werden. Gleichzeitig brachte die Europäische Kommission letzten Dezember einen Vorschlag mit Maßnahmen, um existierende Schlupflöcher zu schließen und die Effektivität des Mechanismus zu gewährleisten. Der Vorschlag umfasst unter anderem folgende Maßnahmen